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Ingenieur- und Sachverständigenbüro

Fachbereich Engineering & Technical AssuranceEngineering Metallbau

Engineering · 02

Ausschreibung, Leistungsbeschreibung und Leistungsverzeichnis im Metallbau

Technisch belastbare Vergabeunterlagen erstellen – oder vorhandene Unterlagen vor der Vergabe prüfen lassen.

Was in der Ausschreibung offen bleibt, wird später verhandelt

Metallbauleistungen werden in Ausschreibungen nicht immer vollständig beschrieben: Werkstoff und Oberfläche ohne Korrosivitätskategorie, Geländer ohne Lastannahme, Verglasung ohne Einbausituation, Schweißarbeiten ohne Angabe von Bewertungsgruppe und Prüfumfang.

Die Folge: Angebote werden schwer vergleichbar, weil Bieter offene Punkte unterschiedlich kalkulieren. Was offen bleibt, wird in der Regel erst nach der Vergabe geklärt – dann ohne Wettbewerb.

In der Systematik der HOAI liegen Leistungsbeschreibung, Leistungsverzeichnis und Mengenermittlung – je nach Projekt und vereinbartem Leistungsbild – insbesondere im Umfeld der Leistungsphase 6 (LPH 6), der Vorbereitung der Vergabe. Die fachtechnische Mitwirkung während des Vergabeverfahrens, etwa bei technischen Rückfragen der Bieter und beim technischen Vergleich der Angebote, berührt die Leistungsphase 7 (LPH 7), die Mitwirkung bei der Vergabe.

Übernommen wird dabei die technische Ausarbeitung für das Metall- und Stahlbaugewerk – nicht die vergaberechtlichen und kaufmännischen Aufgaben dieser Leistungsphasen und nicht die Vergabeentscheidung.

Zwei Wege, je nach Projektstand

Unterlagen erstellen

Wenn noch nichts vorliegt oder die vorhandene Beschreibung nicht trägt.

  • Technische Leistungsbeschreibung für das Metall-/Stahlbaugewerk
  • Leistungsverzeichnis mit prüffähigen Positionen
  • Vorbemerkungen: Werkstoffe, Oberflächen, Toleranzen, Nachweise
  • Festlegung von Prüfumfang und vorzulegender Dokumentation
  • Mengenermittlung auf Grundlage der vorliegenden Planung

Unterlagen prüfen

Wenn ein Leistungsverzeichnis vorliegt und vor der Vergabe belastbar sein soll.

  • Vollständigkeit gegen Planung und Projektziel
  • Technisch unklare oder widersprüchliche Positionen
  • Fehlende Angaben, die später Nachträge auslösen
  • Angemessenheit von Prüf- und Nachweisforderungen
  • Hinweise zur Vergleichbarkeit der Angebote

Anforderungen bestimmen

Bevor eine Leistung beschrieben werden kann, muss feststehen, woraus sich die Anforderungen überhaupt ergeben. In Metallbauprojekten liegen sie regelmäßig verteilt vor: teils im Vertrag, teils in einer Spezifikation, teils nur in einer Zeichnung, teils in einem Regelwerk, auf das pauschal verwiesen wird.

Wir führen diese Quellen zu einem prüfbaren Anforderungsstand zusammen und machen sichtbar, wo sie sich widersprechen oder wo eine Festlegung schlicht fehlt.

  • Vertrag – vereinbarter Leistungsumfang, Fristen, Mitwirkungspflichten, vereinbarte technische Vorgaben
  • Spezifikationen – projekt- oder auftraggeberspezifische technische Vorgaben, etwa zu Werkstoffen, Oberflächen oder Prüfumfang
  • Zeichnungen – Geometrie, Anschlüsse, Toleranz- und Schweißangaben, Revisionsstand
  • Anwendbare technische Regeln – welches Regelwerk für dieses Bauteil, diesen Verwendungszweck und diesen Vertrag tatsächlich gilt, und in welcher Fassung
  • Projektanforderungen – Randbedingungen aus Nutzung, Umgebung, Schnittstellen und Bauablauf, die in keinem der vorgenannten Dokumente stehen

Ein pauschaler Verweis auf ein Regelwerk ersetzt keine Festlegung. Wo ein Regelwerk mehrere Klassen, Bewertungsgruppen oder Ausführungsvarianten zulässt, muss die zutreffende benannt werden – sonst wählt sie der Anbieter, und zwar in der Regel die günstigste.

Nachweise definieren

Welche Nachweise geschuldet sind, wird in der Ausschreibung entschieden – nicht bei der Übergabe. Was dort nicht gefordert ist, muss später gesondert beauftragt oder nachverhandelt werden.

Werkstoff und Fertigung

  • Werkstoffnachweise und Bescheinigungen
  • Fertigungsdokumentation im geforderten Umfang
  • Rückverfolgbarkeit, soweit gefordert
  • Ausführungsunterlagen und Revisionsstände

Schweißtechnik

  • Schweißanweisungen für die vorgesehenen Verbindungen
  • Verfahrensqualifikationen mit passendem Geltungsbereich
  • Qualifikationsnachweise des Schweißpersonals
  • Benennung und Aufgaben der Schweißaufsicht

Prüfung und Oberfläche

  • Prüfberichte im vereinbarten Umfang
  • Bewertungsgruppe und Annahmekriterien
  • Beschichtungs- und Oberflächennachweise
  • Schichtdicken- und Haftungsprüfungen, soweit gefordert

Übergabe

  • Zusammenstellung der technischen Dokumentation
  • Wartungs- und Instandhaltungsvorgaben
  • Sonstige vertraglich geforderte Nachweise
  • Form, Sprache und Zeitpunkt der Übergabe

Der Nachweisumfang wird am Bauteil und am Vertrag bemessen, nicht pauschal maximiert. Ein Nachweis, der keinen Zweck erfüllt, kostet Geld und verzögert die Abwicklung.

Die Verfolgung dieser Nachweise während der Fertigung gehört zur Qualitätsüberwachung, bei externer Fertigung zur Plan- und Dokumentenprüfung. Der Stand bei Übernahme wird in der Abnahme- und Übergabebegleitung zusammengeführt.

Typischer Ablauf

  1. Projektziel, Planungsstand und vorhandene Unterlagen sichten
  2. Technische Anforderungen festlegen oder prüfen
  3. Leistungsbeschreibung und Positionen ausarbeiten oder kommentieren
  4. Abstimmung mit Auftraggeber und beteiligten Planern
  5. Fertigstellung der Vergabeunterlagen
  6. Fachliche Unterstützung bei Bieterfragen und technischem Angebotsvergleich

Abgrenzung

  • Wir erbringen die technische Ausarbeitung. Die vergaberechtliche Verantwortung, die Wahl der Vergabeart und die Vergabeentscheidung liegen beim Auftraggeber beziehungsweise bei der vergebenden Stelle.
  • Keine Rechtsberatung zum Vergaberecht.
  • Keine Kostenberechnung oder Kostengarantie. Mengen und technische Angaben werden auf Grundlage der vorliegenden Planung ermittelt und als solche gekennzeichnet.
  • Welche Regelwerke in den Vorbemerkungen anzuziehen sind, wird projektbezogen festgelegt – keine pauschale Normenliste.

Ergebnis

  • Technische Leistungsbeschreibung und Leistungsverzeichnis in abgestimmter Form
  • Vorbemerkungen mit den technisch entscheidenden Festlegungen
  • Bei Prüfaufträgen: kommentierte Fassung mit Feststellungen, Ergänzungsvorschlägen und offenen Punkten
  • Fachliche Zuarbeit im Vergabeverfahren

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Vergabeunterlagen besprechen

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