SEKER

Ingenieur- und Sachverständigenbüro

Fachbereich Engineering & Technical AssuranceEngineering Metallbau

Arbeitsweise

Wie ein Auftrag abläuft

Zwei Leistungsbereiche, zwei Abläufe – aber dieselbe Grundregel: Der Umfang wird schriftlich festgelegt, bevor gearbeitet wird, und am Ende steht ein Ergebnis, das ohne uns weiterverwendet werden kann.

Bevor ein Auftrag beginnt

Am Anfang steht kein Angebot, sondern eine Einordnung. Erst wenn klar ist, was tatsächlich gebraucht wird, lässt sich ein Umfang beschreiben, der zum Projektrisiko passt.

1. Kurzbeschreibung

Sie schildern Vorhaben oder Lieferung, Ort, Zeitpunkt und den Stand der Unterlagen. Eine formlose Beschreibung genügt; Zeichnungen sind hilfreich, aber keine Voraussetzung.

2. Einordnung

Wir sagen Ihnen, welcher Leistungsbereich passt, welcher Umfang fachlich sinnvoll ist – und wenn eine andere Stelle geeigneter ist, auch das.

3. Leistungsbeschreibung

Sie erhalten eine schriftliche Beschreibung: Gegenstand, Umfang, Ausschlüsse, Ergebnisform, Termine. Was nicht darin steht, ist nicht beauftragt.

Die Abgrenzung im Auftrag ist bewusst ausführlich. Sie verhindert, dass später Erwartungen an ein Ergebnis gestellt werden, die der vereinbarte Umfang gar nicht tragen kann.

Ablauf im Bereich Engineering

Von der technischen Projektvorbereitung bis zur Kontrolle der Ausführung. Nicht jeder Schritt ist in jedem Projekt beauftragt – die Kette zeigt, wie die Schritte zusammenhängen.

01

Anfrage und Einordnung

Projektstand, Bauaufgabe und Rolle im Projekt werden geklärt: Planung, Ausschreibung, Überwachung oder eine Kombination.

02

Anforderungen und Unterlagen

Vorhandene Planung, Statik, Bauteilangaben, Normenvorgaben und vertragliche Anforderungen werden gesichtet und auf Lücken geprüft.

03

Leistungsabgrenzung

Schriftlich wird festgelegt, was Gegenstand ist und was nicht – insbesondere gegenüber Prüfstatik und bauaufsichtlichen Aufgaben.

04

Planung und Ausschreibung

Ausführungsrelevante Details werden ausgearbeitet; Leistungsbeschreibung und Leistungsverzeichnis werden so gefasst, dass Angebote vergleichbar werden.

05

Technische Abstimmung

Klärung mit ausführendem Betrieb, Tragwerksplanung, Fassade, Rohbau und Haustechnik – die Schnittstellen werden vor der Fertigung entschieden.

06

Ausführung und Fertigung

Während Fertigung und Montage werden Freigaben, Änderungen und Abweichungen fachlich begleitet.

07

Qualitätskontrolle

Ausgeführte Leistung wird gegen Planung, Leistungsbeschreibung und vereinbarte Regelwerke geprüft; Feststellungen werden dokumentiert.

08

Ergebnis und Dokumentation

Sie erhalten Unterlagen, Prüfvermerke und eine geordnete Dokumentation, die im weiteren Projektverlauf und gegenüber Dritten verwendbar ist.

Zum Engineering

Ablauf im Bereich Technical Assurance

Hier steht nicht die Planung im Mittelpunkt, sondern die Prüfung dessen, was ein Lieferant tatsächlich liefert. Der Ablauf folgt dem international üblichen Vorgehen bei Fertigungsüberwachung und Lieferantenprüfung.

01

Scope definieren

Was wird geprüft, wo, wann und mit welchem Ziel? Prüfgegenstand, Prüfumfang, Stichprobenumfang und Berichtsform werden schriftlich vereinbart.

02

Unterlagen prüfen

Bestellung, Zeichnungen, Spezifikationen, Schweißunterlagen und Nachweise werden gegeneinander und gegen die Bestellung geprüft; Widersprüche werden benannt.

03

Prüf- und Überwachungsplan verstehen

Der Inspection and Test Plan des Herstellers wird gelesen und gegen die Anforderungen des Bestellers abgeglichen – einschließlich der Frage, was darin fehlt.

04

Hold und Witness Points festlegen

Prüfzeitpunkte werden im Fertigungsablauf verankert: Hold Point (Fertigung ruht bis zur Freigabe), Witness Point (angemeldete Teilnahme), Review Point (Unterlagenprüfung).

05

Werkstermin

Vor Ort werden Fertigung, Schweißtechnik, Maßhaltigkeit und Oberflächenschutz am Bauteil beurteilt und mit Lichtbildern dokumentiert.

06

Findings und Abweichungsmeldungen

Abweichungen werden als Feststellung aufgenommen, dem Bauteil zugeordnet und – soweit vereinbart – als Abweichungsmeldung (Non-Conformity Report) formalisiert.

07

Nachverfolgung

Vereinbarte Korrekturen werden bei einem weiteren Termin oder anhand von Nachweisen überprüft; der Status jeder Feststellung wird fortgeschrieben.

08

Inspection Report

Der Bericht fasst Prüfumfang, Feststellungen, NDT- und Laborergebnisse, offene Punkte und den Inspection Status zusammen.

09

Technische Entscheidungsgrundlage

Sie entscheiden über Freigabe, Nacharbeit, Annahme oder Zurückweisung. Wir liefern dafür die belegte technische Grundlage – nicht die Entscheidung selbst.

Zu Technical Assurance · Aufbau des Inspection Reports

Was Sie am Ende in der Hand haben

Im Bereich Engineering

  • ausführungsrelevante Unterlagen und Details
  • Leistungsbeschreibung bzw. Leistungsverzeichnis
  • Prüfvermerke zu Planung und Angeboten
  • dokumentierte Feststellungen aus der Überwachung
  • geordnete Projektdokumentation

Im Bereich Technical Assurance

  • schriftlicher Inspection Report je Prüfung
  • Feststellungen mit Lichtbild, Lage und Einordnung
  • Zuordnung der NDT- und Laborergebnisse
  • Liste der offenen Punkte mit Status
  • Inspection Status zum Berichtsdatum

In beiden Fällen

  • nachvollziehbar ohne Anwesenheit vor Ort
  • verwendbar gegenüber Ausführenden und Lieferanten
  • gleicher Aufbau über Aufträge hinweg
  • benannte Grenzen der Untersuchung
  • in deutscher Sprache, englische Fassung auf Wunsch

Grundsätze, die für beide Bereiche gelten

Erst der Umfang, dann die Arbeit

Kein Auftrag beginnt ohne schriftliche Leistungsabgrenzung. Spätere Erweiterungen werden gesondert vereinbart, nicht stillschweigend mitgemacht.

Keine Ursache ohne Grundlage

Wo eine abschließende Zuordnung weitergehende Untersuchungen erfordert, wird das benannt – statt aus einer sichtbaren Auffälligkeit eine Ursache abzuleiten.

Normen nur, wo sie gelten

Maßgeblich ist zuerst die vertragliche Vereinbarung. Regelwerke werden dort herangezogen, wo sie vereinbart oder einschlägig sind; Ausgabestand und Anwendungsbereich werden geprüft.

Grenzen im Ergebnis benennen

Jeder Bericht sagt, was nicht geprüft werden konnte und warum – verdeckte Bereiche, Stichprobenumfang, fehlende Zugänglichkeit.

Entscheidung bleibt beim Auftraggeber

Wir stellen die technische Grundlage bereit und beurteilen sie fachlich. Über Freigabe, Nacharbeit oder Zurückweisung entscheiden Sie.

Keine Doppelrolle

Es bestehen keine Beteiligungen an ausführenden Betrieben und keine Provisionsvereinbarungen mit Herstellern oder Lieferanten.

Vorhaben besprechen

Eine kurze Beschreibung genügt für den ersten Schritt. Die Einordnung, welcher Umfang fachlich sinnvoll ist, gehört zur Anfrage und nicht erst zum Auftrag.