Arbeitsweise
Wie ein Auftrag abläuft
Zwei Leistungsbereiche, zwei Abläufe – aber dieselbe Grundregel: Der Umfang wird schriftlich festgelegt, bevor gearbeitet wird, und am Ende steht ein Ergebnis, das ohne uns weiterverwendet werden kann.
Bevor ein Auftrag beginnt
Am Anfang steht kein Angebot, sondern eine Einordnung. Erst wenn klar ist, was tatsächlich gebraucht wird, lässt sich ein Umfang beschreiben, der zum Projektrisiko passt.
1. Kurzbeschreibung
Sie schildern Vorhaben oder Lieferung, Ort, Zeitpunkt und den Stand der Unterlagen. Eine formlose Beschreibung genügt; Zeichnungen sind hilfreich, aber keine Voraussetzung.
2. Einordnung
Wir sagen Ihnen, welcher Leistungsbereich passt, welcher Umfang fachlich sinnvoll ist – und wenn eine andere Stelle geeigneter ist, auch das.
3. Leistungsbeschreibung
Sie erhalten eine schriftliche Beschreibung: Gegenstand, Umfang, Ausschlüsse, Ergebnisform, Termine. Was nicht darin steht, ist nicht beauftragt.
Die Abgrenzung im Auftrag ist bewusst ausführlich. Sie verhindert, dass später Erwartungen an ein Ergebnis gestellt werden, die der vereinbarte Umfang gar nicht tragen kann.
Ablauf im Bereich Engineering
Von der technischen Projektvorbereitung bis zur Kontrolle der Ausführung. Nicht jeder Schritt ist in jedem Projekt beauftragt – die Kette zeigt, wie die Schritte zusammenhängen.
01
Anfrage und Einordnung
Projektstand, Bauaufgabe und Rolle im Projekt werden geklärt: Planung, Ausschreibung, Überwachung oder eine Kombination.
02
Anforderungen und Unterlagen
Vorhandene Planung, Statik, Bauteilangaben, Normenvorgaben und vertragliche Anforderungen werden gesichtet und auf Lücken geprüft.
03
Leistungsabgrenzung
Schriftlich wird festgelegt, was Gegenstand ist und was nicht – insbesondere gegenüber Prüfstatik und bauaufsichtlichen Aufgaben.
04
Planung und Ausschreibung
Ausführungsrelevante Details werden ausgearbeitet; Leistungsbeschreibung und Leistungsverzeichnis werden so gefasst, dass Angebote vergleichbar werden.
05
Technische Abstimmung
Klärung mit ausführendem Betrieb, Tragwerksplanung, Fassade, Rohbau und Haustechnik – die Schnittstellen werden vor der Fertigung entschieden.
06
Ausführung und Fertigung
Während Fertigung und Montage werden Freigaben, Änderungen und Abweichungen fachlich begleitet.
07
Qualitätskontrolle
Ausgeführte Leistung wird gegen Planung, Leistungsbeschreibung und vereinbarte Regelwerke geprüft; Feststellungen werden dokumentiert.
08
Ergebnis und Dokumentation
Sie erhalten Unterlagen, Prüfvermerke und eine geordnete Dokumentation, die im weiteren Projektverlauf und gegenüber Dritten verwendbar ist.
Ablauf im Bereich Technical Assurance
Hier steht nicht die Planung im Mittelpunkt, sondern die Prüfung dessen, was ein Lieferant tatsächlich liefert. Der Ablauf folgt dem international üblichen Vorgehen bei Fertigungsüberwachung und Lieferantenprüfung.
01
Scope definieren
Was wird geprüft, wo, wann und mit welchem Ziel? Prüfgegenstand, Prüfumfang, Stichprobenumfang und Berichtsform werden schriftlich vereinbart.
02
Unterlagen prüfen
Bestellung, Zeichnungen, Spezifikationen, Schweißunterlagen und Nachweise werden gegeneinander und gegen die Bestellung geprüft; Widersprüche werden benannt.
03
Prüf- und Überwachungsplan verstehen
Der Inspection and Test Plan des Herstellers wird gelesen und gegen die Anforderungen des Bestellers abgeglichen – einschließlich der Frage, was darin fehlt.
04
Hold und Witness Points festlegen
Prüfzeitpunkte werden im Fertigungsablauf verankert: Hold Point (Fertigung ruht bis zur Freigabe), Witness Point (angemeldete Teilnahme), Review Point (Unterlagenprüfung).
05
Werkstermin
Vor Ort werden Fertigung, Schweißtechnik, Maßhaltigkeit und Oberflächenschutz am Bauteil beurteilt und mit Lichtbildern dokumentiert.
06
Findings und Abweichungsmeldungen
Abweichungen werden als Feststellung aufgenommen, dem Bauteil zugeordnet und – soweit vereinbart – als Abweichungsmeldung (Non-Conformity Report) formalisiert.
07
Nachverfolgung
Vereinbarte Korrekturen werden bei einem weiteren Termin oder anhand von Nachweisen überprüft; der Status jeder Feststellung wird fortgeschrieben.
08
Inspection Report
Der Bericht fasst Prüfumfang, Feststellungen, NDT- und Laborergebnisse, offene Punkte und den Inspection Status zusammen.
09
Technische Entscheidungsgrundlage
Sie entscheiden über Freigabe, Nacharbeit, Annahme oder Zurückweisung. Wir liefern dafür die belegte technische Grundlage – nicht die Entscheidung selbst.
Was Sie am Ende in der Hand haben
Im Bereich Engineering
- ausführungsrelevante Unterlagen und Details
- Leistungsbeschreibung bzw. Leistungsverzeichnis
- Prüfvermerke zu Planung und Angeboten
- dokumentierte Feststellungen aus der Überwachung
- geordnete Projektdokumentation
Im Bereich Technical Assurance
- schriftlicher Inspection Report je Prüfung
- Feststellungen mit Lichtbild, Lage und Einordnung
- Zuordnung der NDT- und Laborergebnisse
- Liste der offenen Punkte mit Status
- Inspection Status zum Berichtsdatum
In beiden Fällen
- nachvollziehbar ohne Anwesenheit vor Ort
- verwendbar gegenüber Ausführenden und Lieferanten
- gleicher Aufbau über Aufträge hinweg
- benannte Grenzen der Untersuchung
- in deutscher Sprache, englische Fassung auf Wunsch
Grundsätze, die für beide Bereiche gelten
Erst der Umfang, dann die Arbeit
Kein Auftrag beginnt ohne schriftliche Leistungsabgrenzung. Spätere Erweiterungen werden gesondert vereinbart, nicht stillschweigend mitgemacht.
Keine Ursache ohne Grundlage
Wo eine abschließende Zuordnung weitergehende Untersuchungen erfordert, wird das benannt – statt aus einer sichtbaren Auffälligkeit eine Ursache abzuleiten.
Normen nur, wo sie gelten
Maßgeblich ist zuerst die vertragliche Vereinbarung. Regelwerke werden dort herangezogen, wo sie vereinbart oder einschlägig sind; Ausgabestand und Anwendungsbereich werden geprüft.
Grenzen im Ergebnis benennen
Jeder Bericht sagt, was nicht geprüft werden konnte und warum – verdeckte Bereiche, Stichprobenumfang, fehlende Zugänglichkeit.
Entscheidung bleibt beim Auftraggeber
Wir stellen die technische Grundlage bereit und beurteilen sie fachlich. Über Freigabe, Nacharbeit oder Zurückweisung entscheiden Sie.
Keine Doppelrolle
Es bestehen keine Beteiligungen an ausführenden Betrieben und keine Provisionsvereinbarungen mit Herstellern oder Lieferanten.
Vorhaben besprechen
Eine kurze Beschreibung genügt für den ersten Schritt. Die Einordnung, welcher Umfang fachlich sinnvoll ist, gehört zur Anfrage und nicht erst zum Auftrag.