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Ingenieur- und Sachverständigenbüro

Fachbereich Engineering & Technical AssuranceEngineering Metallbau

Engineering · 03

Qualitätsüberwachung und Fachkontrolle im Stahl- und Metallbau

Projektbegleitende technische Kontrolle der Ausführung im Auftrag des Auftraggebers – von der Fertigung über die Montage bis zur technischen Abnahmebegleitung.

Zwischen Vergabe und Abnahme entsteht eine Lücke

Nach der Vergabe fertigt und montiert das beauftragte Unternehmen. Auf Auftraggeberseite prüft in dieser Phase häufig niemand mit metallbauspezifischer Fachkenntnis mit – weder die Fertigung im Werk noch die Montage auf der Baustelle.

Abweichungen fallen dann bei der Abnahme auf, wenn Nacharbeit teuer, terminkritisch und häufig strittig ist. Eine projektbegleitende Fachkontrolle verschiebt diesen Zeitpunkt nach vorn.

Fachtechnische Leistungen in der Leistungsphase 8

Die HOAI gliedert die Grundleistungen im Leistungsbild Gebäude und Innenräume in neun Leistungsphasen. Je nach Projekt, Aufgabenstellung und vereinbartem Leistungsbild lässt sich eine projektbegleitende Fachkontrolle der Ausführung den fachtechnischen Leistungen der Leistungsphase 8 (LPH 8) – Objektüberwachung, Bauüberwachung und Dokumentation – zuordnen.

Im Stahl- und Metallbau liegt der Schwerpunkt dabei auf dem Abgleich der Ausführung gegen Planung, Spezifikation und Vertrag: Fertigung und Montage, Werkstoffe, Oberflächen und Korrosionsschutz, Toleranzen und Maßhaltigkeit, Schweiß- und Verbindungsausführung im Fertigungskontext, Befestigungen und Verankerungen. Dazu gehören die Bewertung technischer Abweichungen, die geforderten Nachweise und ihre Dokumentation, die Nachverfolgung offener Punkte und die technische Vorbereitung der Abnahme.

Das ist keine Übernahme der vollständigen Leistungsphase 8: Aufmaß, Rechnungsprüfung, Kostenkontrolle und Kostenfeststellung sowie die Termin- und Ablaufsteuerung des Gesamtobjekts sind nicht Gegenstand dieser Leistung. Der konkrete Umfang wird projektbezogen vereinbart – je nach Auftrag einzelne fachtechnische Leistungen oder die Begleitung des Stahl- und Metallbaus über einen größeren Teil der Ausführungsphase. Die Leistungen am Ende der Ausführungsphase und die technische Objektbetreuung danach sind in der technischen Abnahme- und Übergabebegleitung dargestellt.

Leistungsumfang

Stahltragwerk einer Dachkonstruktion mit Bindern, Pfetten und Zugstangen

Ausführung gegen Planung

  • Abgleich der Ausführung mit Planung und Spezifikation
  • Konstruktive Umsetzung von Details und Anschlüssen
  • Werkstoffe, Oberflächen, Korrosionsschutz
  • Toleranzen und Maßhaltigkeit

Fertigung und Montage

  • Technische Kontrollen im Werk und auf der Baustelle
  • Schweiß- und Verbindungsausführung im Fertigungskontext
  • Befestigung und Verankerung in der Einbausituation
  • Schnittstellen zu angrenzenden Gewerken

Abweichungen und Dokumentation

  • Feststellung und Nachverfolgung technischer Abweichungen
  • Kontrolle der geforderten Nachweise und Dokumentation
  • Offene-Punkte-Liste bis zur Erledigung
  • Technische Abnahmebegleitung

Technische Bewertung von Änderungen und Nachträgen

Kaum ein Projekt läuft ohne Änderungen ab. Entscheidend ist, ob der Auftraggeber zum Zeitpunkt der Entscheidung weiß, was technisch tatsächlich notwendig ist – und was davon bereits im ursprünglichen Leistungsumfang enthalten war.

Wir bewerten angekündigte Änderungen und angemeldete Mehrforderungen technisch, bevor sie beauftragt werden. Im Vordergrund stehen drei Fragen: Ist die Maßnahme technisch erforderlich? Ist sie durch die vereinbarte Leistung bereits abgedeckt? Und wenn nicht – ist der beschriebene Umfang technisch plausibel?

  • Abgleich der gemeldeten Änderung mit Leistungsverzeichnis, freigegebenen Unterlagen und Vergabestand
  • Technische Einordnung: erforderliche Maßnahme, Ausführungsalternative oder bereits geschuldete Leistung
  • Prüfung, ob eine Abweichung ihre Ursache in der Planung, in der Ausführung oder in einer geänderten Anforderung des Auftraggebers hat
  • Bewertung der Auswirkung auf angrenzende Bauteile, Schnittstellen und Nachweise
  • Stellungnahme zur technischen Plausibilität des angemeldeten Umfangs
  • Vorschlag technisch gleichwertiger Alternativen, soweit vorhanden

Ziel ist eine Entscheidungsgrundlage, die vor der Beauftragung vorliegt. Eine nachträgliche technische Auseinandersetzung über eine bereits ausgeführte Änderung ist regelmäßig aufwendiger und für den Auftraggeber ungünstiger.

Wir bewerten den technischen Sachverhalt. Die Preisbildung, die vertragliche Würdigung und die Entscheidung über die Beauftragung bleiben beim Auftraggeber und seiner kaufmännischen und rechtlichen Beratung.

Ist die Sache bereits strittig und wird eine unabhängige sachverständige Beurteilung benötigt – etwa zur Bewertung einer Planabweichung oder zur Prüfung eines Nachtrags –, wechselt die Rolle. Diese Leistung wird nicht als Projektleistung des Büros, sondern als Sachverständigenleistung erbracht: Planabweichungen bewerten lassen · Nachträge technisch prüfen lassen (METALL-SV).

Typischer Ablauf

Umfang, Anzahl und Zeitpunkte der Kontrollen werden projektbezogen vereinbart.

  1. Anforderungen, Planung und Vertragsunterlagen sichten
  2. Kontrollpunkte und Termine festlegen
  3. Kontrolle in Fertigung und Montage
  4. Feststellungen dokumentieren, Abweichungen benennen
  5. Nacharbeit nachverfolgen bis zur Erledigung
  6. Dokumentation und Nachweise prüfen
  7. Technische Abnahmebegleitung und offene Punkte

Abgrenzung

  • Diese Leistung ist eine projektbegleitende technische Qualitätsüberwachung im Auftrag des Auftraggebers. Sie ersetzt weder die Eigenüberwachung des ausführenden Unternehmens noch dessen Verantwortung für die vertragsgerechte Leistung.
  • Keine hoheitliche Bauüberwachung und keine bauordnungsrechtlichen Aufgaben.
  • Keine Prüfstatik und keine prüfingenieurmäßigen Leistungen.
  • Technische Abnahmebegleitung bedeutet: wir bereiten die Abnahme technisch vor, dokumentieren den Zustand und benennen offene Punkte. Die rechtsgeschäftliche Abnahme erklärt der Auftraggeber.

Wird aus einer Feststellung ein Mangel-, Schadens- oder Streitfall, wechselt die Leistung fachlich die Rolle: Dann wird keine Projektbegleitung mehr gebraucht, sondern eine unabhängige sachverständige Bewertung – mit Ursachenfeststellung und Beweissicherung. Diese Leistung wird als unabhängige Sachverständigenleistung auf einem eigenen Auftritt dargestellt: Schadensgutachten für Metallkonstruktionen (METALL-SV).

Ergebnis

  • Kontrollberichte mit Feststellungen, Lichtbildern und Einordnung
  • Nachvollziehbare Liste technischer Abweichungen mit Status
  • Bewertung der vorgelegten Nachweise und Dokumentation
  • Technische Entscheidungsgrundlage für Freigaben, Zahlungen und Abnahme

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Projektbegleitung besprechen

Beschreiben Sie Projekt, Terminlage und den Punkt, an dem die Kontrolle ansetzen soll. Auf dieser Grundlage legen wir Umfang und Kontrollpunkte fest.