Engineering
Planungs- und Projektleistungen für Stahl- und Metallbau
Von der technischen Projektvorbereitung über Planung und Ausschreibung bis zur projektbegleitenden Qualitätsüberwachung.
Wann technische Projektbegleitung im Metallbau gebraucht wird
Technische Risiken entstehen im Stahl- und Metallbau häufig an Details, Anschlüssen, Toleranzen, Schnittstellen und unvollständig definierten Anforderungen – also an Stellen, die sich in Fertigung und Montage unmittelbar auswirken.
Die Unterlagen tragen nicht
Zeichnungen, Details und Anschlüsse sind nicht so ausgearbeitet, dass daraus mangelfrei gefertigt und montiert werden kann.
Die Vergabe ist nicht vergleichbar
Ohne technisch saubere Leistungsbeschreibung sind Angebote nicht vergleichbar – und Nachträge vorprogrammiert.
Niemand kontrolliert die Ausführung
Ob zwischen Vergabe und Abnahme auf Auftraggeberseite jemand mit metallbauspezifischer Fachkenntnis mitprüft, ist von Projekt zu Projekt unterschiedlich.
Fünf Leistungsbereiche
Sie greifen ineinander, können aber einzeln beauftragt werden.
Tragwerksplanung und statische Berechnungen für Stahl- und Metallbau gehören zum Leistungsbild und werden projektbezogen vereinbart.
01
Ausführungsplanung
Technische Projektvorbereitung, Detail- und Schnittstellenplanung, Prüfung von Ausführungs- und Fertigungsunterlagen.
02
Ausschreibung & Leistungsverzeichnis
Technische Leistungsbeschreibungen und Leistungsverzeichnisse erstellen – oder vorhandene Unterlagen vor der Vergabe prüfen.
03
Qualitätsüberwachung
Projektbegleitende Fachkontrolle der Ausführung, Nachverfolgung von Abweichungen und Bewertung technischer Änderungen.
04
Abnahme & Übergabe
Abnahme technisch vorbereiten, Feststellungen dokumentieren und Mangel von Restleistung trennen – vor der Übernahme und in der technischen Objektbetreuung danach.
05
Technische Compliance & Marktreife
Anforderungen strukturieren, Nachweise definieren, Status verfolgen, Lücken schließen.
- Anforderungs- und Nachweismatrix
- Zuständigkeiten und Termine
- Statusverfolgung bis zum Abschluss
- Handover-Unterlagen zusammenstellen
Einordnung in die Leistungsphasen der HOAI
Je nach Projekt, Aufgabenstellung und vereinbartem Leistungsbild lassen sich diese Leistungsbereiche einzelnen Leistungsphasen der HOAI zuordnen:
- Ausführungsplanung – Leistungsphase 5
- Ausschreibung & Leistungsverzeichnis – Leistungsphase 6 (Vorbereitung der Vergabe), mit fachtechnischer Mitwirkung im Umfeld der Leistungsphase 7
- Qualitätsüberwachung – fachtechnische Leistungen im Umfeld der Leistungsphase 8 (Objektüberwachung, Bauüberwachung und Dokumentation)
- Abnahme & Übergabe – Leistungen am Ende der Leistungsphase 8, auf Wunsch fortgeführt als Objektbetreuung im Umfeld der Leistungsphase 9
- Technische Compliance & Marktreife – phasenübergreifend; die Zuordnung ergibt sich aus Nachweisbedarf und Projektstand
Die Zuordnung dient der Orientierung. Beauftragt werden regelmäßig einzelne fachtechnische Leistungen für den Stahl- und Metallbauanteil eines Projekts, nicht die vollständigen Grundleistungen einer Leistungsphase für das Gesamtobjekt.
Vom Projekt zur Fertigung
Wird extern oder international gefertigt, endet die technische Kontrolle nicht mit der Vergabe.
Was in Planung und Ausschreibung festgelegt wurde, muss beim Hersteller auch ankommen. Genau dort setzt die zweite Säule an: Technical Assurance – Lieferantenprüfung, Fertigungsüberwachung, Schweiß- und Fertigungsqualität und technische Entscheidungsgrundlage vor Versand.
Zu Technical Assurance · Internationale Fertigungsüberwachung
Technische Schnittstellenkoordination
Bauteile aus dem Stahl- und Metallbau stehen selten für sich. Sie hängen an einem Rohbau, tragen eine Fassade, nehmen Haustechnik auf und werden von mehreren Unternehmen nacheinander bearbeitet. Die meisten technischen Probleme entstehen nicht innerhalb eines Gewerks, sondern dort, wo zwei Zuständigkeiten aneinanderstoßen und beide davon ausgehen, der andere habe es geregelt.
Wir halten diese Übergänge technisch zusammen: Wer liefert welche Vorleistung, in welcher Maßgenauigkeit, zu welchem Zeitpunkt und mit welchem Nachweis. Das betrifft maßliche, konstruktive, zeitliche und dokumentarische Schnittstellen gleichermaßen.
- Maßlich: Toleranzketten zwischen Rohbau, Unterkonstruktion und Bauteil – einschließlich der Frage, wer die Abweichung aufnimmt
- Konstruktiv: Befestigung, Lastabtrag, Bewegungsaufnahme und Korrosionsschutz an Berührungsstellen unterschiedlicher Werkstoffe
- Zeitlich: Welche Entscheidung muss vorliegen, bevor gefertigt wird – und welche Freigabe blockiert sonst die Werkstatt
- Dokumentarisch: Welcher Nachweis stammt von wem, und an welcher Stelle entsteht sonst eine Lücke in der Abnahmedokumentation
Die Koordination ersetzt keine Bauleitung und keine Objektüberwachung des Architekten. Sie betrifft die technischen Festlegungen an den Übergängen, nicht die Steuerung des Bauablaufs.
Vom Bedarf bis zur Objektbetreuung

Die Leistungsbereiche bilden eine durchgehende Kette. Sie können einzeln beauftragt werden; der Nutzen wächst, wenn die Festlegungen aus einer Phase in der nächsten überprüft werden.
- Anforderungen klären – was soll das Bauteil leisten, welche Randbedingungen gelten
- Ausführung planen – Details, Schnittstellen, Toleranzen und Werkstoffe festlegen
- Leistung beschreiben – Anforderungen so ausschreiben, dass Angebote vergleichbar werden
- Vergabe vorbereiten – Angebote technisch prüfen und Abweichungen sichtbar machen
- Ausführung überwachen – Fertigung und Montage gegen die freigegebenen Unterlagen
- Änderungen bewerten – technische Notwendigkeit prüfen, bevor beauftragt wird
- Abnahme vorbereiten – Prüfliste, Feststellungen, Trennung von Mangel und Restleistung
- Übergabe – Dokumentation und Nachweise auf Vollständigkeit prüfen
- Objektbetreuung – nach der Übergabe weiterbetreuen: Nachkontrolle, Mängelverfolgung und Begehungen in der Gewährleistungsphase
Wird außerhalb des eigenen Werks oder im Ausland gefertigt, tritt die zweite Säule hinzu: Technical Assurance – die technische Prüfung beim Lieferanten im Auftrag des Bestellers.
Was wir nicht anbieten
Damit die Zuständigkeiten im Projekt klar bleiben.
- Keine Prüfstatik und keine prüfingenieurmäßigen Leistungen.
- Keine hoheitliche Bauüberwachung im Sinne bauordnungsrechtlicher Aufgaben.
- Keine rechtsgeschäftliche Abnahme – wir begleiten die Abnahme technisch, die Abnahmeentscheidung trifft der Auftraggeber.
Wo diese Leistungen erforderlich sind, benennen wir sie und arbeiten den zuständigen Fachplanern zu.
Projekt besprechen
Beschreiben Sie Bauteil oder Bauvorhaben, Projektstand und die Frage, die gerade offen ist. Auf dieser Grundlage klären wir Umfang und Vorgehen.