Technical Assurance · Leistung 05
Plan- und Dokumentenprüfung
Abgleich von Zeichnungen, Stücklisten, Schweißunterlagen sowie Werkstoff- und Prüfbescheinigungen gegen Bestellung und vereinbarte Regelwerke – vor, während und nach der Fertigung.
Unterlagen sind vorhanden – die Frage ist, ob sie zusammenpassen
In internationalen Lieferbeziehungen liegen meist umfangreiche Unterlagen vor. Entscheidend ist nicht ihre Menge, sondern ob sie sich auf die bestellte Leistung beziehen, untereinander widerspruchsfrei sind und den vereinbarten Umfang abdecken.
Bezug zur Bestellung
Ob ein Nachweis die gelieferte Charge, das gelieferte Bauteil und die vereinbarte Anforderung tatsächlich abdeckt, ist häufig nicht auf den ersten Blick erkennbar.
Widersprüche
Zeichnung, Stückliste, Spezifikation und Bestellung können unterschiedliche Werkstoffe, Oberflächen oder Maße nennen.
Geltungsbereiche
Qualifikationen und Prüfbescheinigungen haben Geltungsbereiche und Ausgabestände, die zur konkreten Ausführung passen müssen.
Was geprüft wird

Zeichnungen und Planung
- Abgleich Werkstattzeichnung gegen Bestellung und Ausführungsplanung
- Details, Anschlüsse und Toleranzangaben auf Vollständigkeit
- Angaben zu Werkstoff, Oberfläche und Schweißnähten
- Erkennbare Widersprüche zwischen den Unterlagen
Schweißunterlagen
- Schweißanweisungen und ihre Anwendbarkeit
- Verfahrensprüfungen: Geltungsbereich, Ausgabestand
- Schweißerqualifikationen: Bereich und Gültigkeit
- Schweißplan und Prüfplan, soweit vereinbart
Werkstoff und Prüfung
- Prüfbescheinigungen nach DIN EN 10204 und ihre Art
- Zuordnung zu Charge, Position und Lieferung
- Prüfberichte zerstörungsfreier Prüfungen
- Beschichtungs- und Verzinkungsnachweise
Was die Prüfung leistet – und was nicht
Geprüft wird die Schlüssigkeit und Vollständigkeit der Unterlagen gegenüber der Bestellung. Eine Aussage über die Echtheit eines Dokuments oder über Vorgänge, die nicht dokumentiert wurden, ist damit nicht verbunden.
Die Erstellung einer Tragwerksplanung oder statischen Berechnung ist nicht Bestandteil dieses Prüfumfangs; sie kann projektbezogen gesondert vereinbart werden. Prüfstatik wird nicht angeboten.
Diese Prüfung ist Teil der laufenden Projekt- und Lieferantenarbeit im Auftrag des Bestellers. Soll ein bereits strittiger Nachweis- oder Dokumentationsstand stattdessen unabhängig beurteilt werden, wechselt die Rolle. Diese Leistung wird nicht als Projektleistung des Büros, sondern als Sachverständigenleistung erbracht: Nachweis- und Konformitätslage unabhängig prüfen lassen.
Nachweisstatus verfolgen
Eine Dokumentenprüfung ist keine einmalige Handlung. Unterlagen kommen über Wochen, in unterschiedlichen Ausgabeständen und von verschiedenen Beteiligten. Entscheidend ist deshalb weniger die einzelne Prüfung als der geführte Stand: Was liegt vor, was fehlt, was widerspricht sich.
Jeder geforderte Nachweis erhält einen Status, der mitgeführt und fortgeschrieben wird:
- vorhanden – der Nachweis liegt vor, passt zum Bauteil und ist inhaltlich schlüssig. Keine weitere Maßnahme.
- offen – der Nachweis ist gefordert, aber noch nicht vorgelegt. Wird mit Zuständigkeit und Termin nachgehalten.
- unvollständig – der Nachweis liegt vor, deckt aber nicht den geforderten Umfang ab. Fehlende Positionen, Chargen oder Bauteile werden benannt.
- widersprüchlich – der Nachweis steht im Widerspruch zu Bestellung, Zeichnung oder einem anderen Nachweis. Der Widerspruch wird beschrieben und zur Klärung gestellt, nicht stillschweigend aufgelöst.
- zu aktualisieren – der Nachweis bezieht sich auf einen überholten Ausgabestand oder ist abgelaufen. Der gültige Stand wird angefordert.
Der Status wird gegenüber dem Auftraggeber geführt und ist in jeder Projektphase abrufbar. Er ersetzt die Frage „haben wir alles?“ durch eine beantwortbare Liste.
Lücken behandeln
Eine erkannte Lücke ist erst dann erledigt, wenn sie geschlossen oder bewusst entschieden ist.
- Dokumentationslücken – geforderte Nachweise, die im Lieferumfang fehlen, werden mit Bezug auf die vertragliche Grundlage angefordert.
- Technische Rückfragen – werden gebündelt gestellt, statt einzeln über Wochen verteilt, und mit der Antwort zusammen abgelegt.
- Revisionsstände – bei jeder Änderung wird geprüft, welche bereits freigegebenen Unterlagen und welche bereits erstellten Nachweise davon betroffen sind.
- Abweichungen – werden beschrieben, technisch eingeordnet und dem Auftraggeber zur Entscheidung vorgelegt; die Entscheidung wird dokumentiert.
Welche Nachweise überhaupt gefordert sind, wird in der Ausschreibung festgelegt. Der Stand bei Übernahme wird in der Abnahme- und Übergabebegleitung zusammengeführt. Es handelt sich um eine technische Prüfung der Unterlagen, nicht um eine Konformitätsbescheinigung oder eine Zertifizierung.
Wann die Prüfung ansetzt
Vor Fertigungsbeginn
Widersprüche und Lücken werden erkannt, solange eine Klärung ohne Auswirkung auf die Fertigung möglich ist.
Während der Fertigung
Freigaben, Änderungen und laufende Nachweise werden im Fertigungsfortschritt mitgeprüft.
Vor Übernahme
Die Dokumentation wird auf den vereinbarten Umfang geprüft, bevor Lieferung oder Zahlung freigegeben wird.
Weiterführend
Ausführung im Werk prüfen
Wenn neben den Unterlagen auch das Bauteil beurteilt werden soll.
Anforderungen vorher festlegen
Wenn die Unterlagenpflichten in der Bestellung noch beschrieben werden müssen.
Schweißtechnik im Einzelnen
Wenn der Schwerpunkt auf Schweißanweisungen und Qualifikationen liegt.
Unterlagen prüfen lassen
Beschreiben Sie kurz Projekt, Lieferumfang und Stand der Unterlagen. Wir sagen Ihnen, welche Prüfung an dieser Stelle weiterhilft.