SEKER

Ingenieur- und Sachverständigenbüro

Fachbereich Engineering & Technical AssuranceEngineering Metallbau

Technical Assurance

Technical Assurance für Stahl-, Metall- und Anlagenbau

Unabhängige technische Prüfung und Überwachung von Lieferanten, Fertigung und Dokumentation – im Auftrag des Bestellers, von der Anforderungsklärung bis zur technischen Vorbereitung der Versandfreigabe.

Wenn gefertigt wird, wo Sie nicht sind

Wer Bauteile und Konstruktionen im Ausland oder bei wechselnden Lieferanten fertigen lässt, verlässt sich auf Unterlagen, Zusagen und Fotos. Was tatsächlich gefertigt wurde, zeigt sich häufig erst bei Anlieferung oder Montage – also dann, wenn eine Korrektur aufwendig ist.

Anforderungen bleiben unbestimmt

Werkstoff, Oberfläche, Toleranzen, Schweißnahtbewertungsgruppe und Prüfumfang sind in Bestellung und Zeichnung nicht eindeutig festgelegt.

Der Lieferant ist technisch unbekannt

Fertigungsmöglichkeiten, Schweißaufsicht, Personalqualifikation und Prüfmöglichkeiten des Werks sind nicht überprüft.

Dokumente ersetzen die Prüfung

Zeugnisse und Protokolle liegen vor, sind aber nicht gegen die tatsächliche Lieferung und die vertraglichen Anforderungen abgeglichen.

Abweichungen werden spät sichtbar

Maß-, Schweiß- oder Korrosionsschutzabweichungen fallen erst auf der Baustelle auf, wenn Termine und Montagefolge bereits festliegen.

Reklamationen sind schwer zu führen

Ohne belastbare Aufnahme des Zustands bei Verladung lässt sich später kaum unterscheiden, was aus Fertigung, Transport oder Montage stammt.

Niemand vertritt die technische Seite

Kaufmännische Abwicklung und technische Anforderung laufen getrennt; im Werk ist keine Person mit technischem Auftrag des Bestellers anwesend.

Sechs Leistungsbereiche

Qualitätskontrolle während der industriellen Metallfertigung

Die Leistungen lassen sich einzeln beauftragen oder zu einer durchgehenden Begleitung eines Auftrags oder eines Lieferanten verbinden.

Internationale Fertigungsüberwachung

Begleitung der Fertigung im Werk: Auftaktgespräch, Fertigungsbegleitung, Zwischen- und Endprüfungen, Bericht.

Zur Leistung

Technische Lieferantenprüfung

Technische Bewertung eines Werks vor der Vergabe: Fertigung, Schweißtechnik, Prüfwesen, Qualitätslenkung.

Zur Leistung

Schweiß- und Fertigungsqualität

Schweißtechnische Anforderungen, Verfahrens- und Personalqualifikation, Bewertung von Schweißnähten.

Zur Leistung

Technical Pre-Shipment Inspection

Prüfung vor Verladung: Vollständigkeit, Kennzeichnung, Oberflächenschutz, Verpackung, Ladungssicherung, Zustandsaufnahme.

Zur Leistung

Plan- und Dokumentenprüfung

Abgleich von Zeichnungen, Stücklisten, Schweißunterlagen, Werkstoff- und Prüfbescheinigungen gegen die Bestellung.

Zur Leistung

Material-, Failure- und Claims-Analyse

Technische Aufarbeitung von Schadens- und Reklamationsfällen als Grundlage für die weitere Abwicklung.

Zur Leistung

Ihre technische Vertretung beim Hersteller

Im englischsprachigen Projektgeschäft wird diese Rolle als Buyer’s Technical Representative bezeichnet: eine technisch beauftragte Vertretung, die im Werk die Interessen des Bestellers wahrnimmt – nicht die des Herstellers und nicht die einer Zertifizierungsstelle.

Beauftragt vom Besteller

Auftraggeber ist der Käufer, Bauherr, Generalunternehmer oder Anlagenbetreiber. Die Beurteilung erfolgt anhand seiner Bestellung und seiner technischen Anforderungen.

Anwesend, wo gefertigt wird

Die Prüfung findet im Werk statt, zu vereinbarten Zeitpunkten im Fertigungsablauf – nicht ausschließlich anhand übersandter Unterlagen.

Technisch, nicht kaufmännisch

Gegenstand sind Ausführung, Werkstoff, Schweißtechnik, Maße, Oberflächenschutz und Dokumentation. Preis- und Vertragsverhandlungen sind nicht Gegenstand der Leistung.

Was diese Rolle nicht ist

Die Leistung ist keine hoheitliche Prüfung. Es wird keine behördliche oder rechtsverbindliche Abnahme erteilt. Zur Abgrenzung gegenüber akkreditierten Stellen siehe den Abschnitt „Abgrenzung“ weiter unten.

Die Feststellungen werden dokumentiert und dem Auftraggeber übergeben. Die Entscheidung über Freigabe, Nacharbeit, Annahme oder Zurückweisung trifft der Auftraggeber.

Wie eine Begleitung typischerweise abläuft

Der Umfang wird je Auftrag festgelegt. Nicht jeder Schritt ist in jedem Projekt erforderlich.

01

Anforderungen klären

Bestellung, Zeichnungen, Normen und Prüfvorgaben werden gesichtet und zu einem prüfbaren Anforderungsstand zusammengeführt.

02

Prüfumfang festlegen

Prüfzeitpunkte, Prüfgegenstände, Stichprobenumfang und Berichtsform werden mit dem Auftraggeber vereinbart.

03

Werk und Fertigung prüfen

Vor Ort werden Fertigungsablauf, Schweißtechnik, Maßhaltigkeit und Oberflächenschutz am tatsächlichen Bauteil beurteilt.

04

Prüfungen verfolgen

Zerstörungsfreie Prüfungen und Laborprüfungen werden veranlasst oder begleitet; die Ergebnisse werden dem Prüfgegenstand zugeordnet.

05

Dokumentation abgleichen

Zeugnisse, Protokolle und Nachweise werden gegen Bestellung und Lieferumfang geprüft und auf Vollständigkeit kontrolliert.

06

Bericht übergeben

Der Inspection Report fasst Feststellungen, Status und offene Punkte zusammen und dient dem Auftraggeber als Entscheidungsgrundlage.

Nach welchen Regelwerken beurteilt wird

Grundlage der Beurteilung ist zunächst immer die Bestellung des Auftraggebers. Erst danach greifen die Regelwerke, auf die sie verweist. Welche Norm im Einzelfall maßgeblich ist, hängt vom Produkt, vom Verwendungszweck und vom Vertrag ab und wird zu Beginn des Auftrags geklärt.

Ausführung und Schweißtechnik

  • DIN EN 1090-2 – Ausführung von Stahltragwerken
  • DIN EN 1090-3 – Ausführung von Aluminiumtragwerken
  • DIN EN ISO 3834 – Qualitätsanforderungen an das Schmelzschweißen
  • DIN EN ISO 14731 – Schweißaufsicht, Aufgaben und Verantwortung

Bewertung und Prüfung

  • DIN EN ISO 5817 – Bewertungsgruppen für Unregelmäßigkeiten
  • DIN EN ISO 17637 – Sichtprüfung von Schmelzschweißverbindungen
  • DIN EN ISO 3452 – Eindringprüfung
  • DIN EN ISO 9712 – Qualifizierung von Prüfpersonal

Werkstoff, Oberfläche, Maß

  • DIN EN 10204 – Arten von Prüfbescheinigungen
  • DIN EN ISO 12944 – Korrosionsschutz durch Beschichtungssysteme
  • DIN EN ISO 1461 – Feuerverzinkung
  • DIN EN ISO 13920 – Grenzabmaße für Schweißkonstruktionen

Die Aufzählung nennt Regelwerke, die in Projekten dieser Art häufig herangezogen werden. Sie ist weder vollständig noch eine Zusage, dass jede dieser Normen in jedem Auftrag angewendet wird. Ausgabestand und Anwendungsbereich werden im Einzelfall geprüft.

Aus der Nennung einer Norm folgt keine Akkreditierung, keine Zertifizierung und keine Befähigung, im Namen einer Normungs- oder Überwachungsorganisation zu handeln.

Der Bericht ist Teil der Leistung

Jede Prüfung endet mit einem schriftlichen Bericht. Er ist so aufgebaut, dass er ohne Anwesenheit vor Ort nachvollziehbar bleibt und im Projekt weiterverwendet werden kann – gegenüber dem Hersteller, im eigenen Haus und, falls erforderlich, gegenüber Dritten.

Nachvollziehbar

Feststellungen sind dem Bauteil, dem Ort und dem Zeitpunkt zugeordnet und durch Lichtbilder belegt.

Entscheidungsfähig

Der Bericht unterscheidet zwischen Feststellung, technischer Einordnung und offenem Punkt und benennt, was noch zu klären ist.

Wiederverwendbar

Aufbau und Gliederung bleiben über Aufträge hinweg gleich, sodass sich mehrere Prüfungen vergleichen lassen.

Aufbau des Inspection Reports ansehen

Abgrenzung

Keine akkreditierte Inspektionsstelle

Das Ingenieurbüro ist keine nach DIN EN ISO/IEC 17020 akkreditierte Inspektionsstelle und keine benannte Stelle. Die Leistung ist eine ingenieurtechnische Prüf- und Beratungsleistung im Auftrag des Bestellers.

Prüfungen: eigene Qualifikation und externe Stellen

Sichtprüfung (VT) und Eindringprüfung (PT) werden im nachgewiesenen Qualifikationsumfang nach DIN EN ISO 9712, Stufe 2, selbst durchgeführt und in den technischen Projektkontext eingeordnet. Weitere zerstörungsfreie Verfahren sowie werkstofftechnische Laboruntersuchungen werden bei geeigneten Prüfstellen veranlasst, begleitet und in der Bewertung berücksichtigt. Ein eigenes Werkstofflabor besteht nicht.

Qualifikation und Rollen

Die Leistungen werden als Ingenieur- und Prüfleistungen des Büros erbracht. Welche Qualifikationen dahinterstehen und wie sich Projektleistungen des Büros und persönliche Sachverständigentätigkeit voneinander unterscheiden, ist auf der Seite Über uns dargestellt.

Qualifikationen im Einzelnen

Projekt technisch prüfen lassen

Schildern Sie kurz Bauteil, Fertigungsort und Zeitpunkt. Wir melden uns mit einer Einschätzung, welcher Prüfumfang fachlich sinnvoll ist.