Technical Assurance
Technical Assurance für Stahl-, Metall- und Anlagenbau
Unabhängige technische Prüfung und Überwachung von Lieferanten, Fertigung und Dokumentation – im Auftrag des Bestellers, von der Anforderungsklärung bis zur technischen Vorbereitung der Versandfreigabe.
Wenn gefertigt wird, wo Sie nicht sind
Wer Bauteile und Konstruktionen im Ausland oder bei wechselnden Lieferanten fertigen lässt, verlässt sich auf Unterlagen, Zusagen und Fotos. Was tatsächlich gefertigt wurde, zeigt sich häufig erst bei Anlieferung oder Montage – also dann, wenn eine Korrektur aufwendig ist.
Anforderungen bleiben unbestimmt
Werkstoff, Oberfläche, Toleranzen, Schweißnahtbewertungsgruppe und Prüfumfang sind in Bestellung und Zeichnung nicht eindeutig festgelegt.
Der Lieferant ist technisch unbekannt
Fertigungsmöglichkeiten, Schweißaufsicht, Personalqualifikation und Prüfmöglichkeiten des Werks sind nicht überprüft.
Dokumente ersetzen die Prüfung
Zeugnisse und Protokolle liegen vor, sind aber nicht gegen die tatsächliche Lieferung und die vertraglichen Anforderungen abgeglichen.
Abweichungen werden spät sichtbar
Maß-, Schweiß- oder Korrosionsschutzabweichungen fallen erst auf der Baustelle auf, wenn Termine und Montagefolge bereits festliegen.
Reklamationen sind schwer zu führen
Ohne belastbare Aufnahme des Zustands bei Verladung lässt sich später kaum unterscheiden, was aus Fertigung, Transport oder Montage stammt.
Niemand vertritt die technische Seite
Kaufmännische Abwicklung und technische Anforderung laufen getrennt; im Werk ist keine Person mit technischem Auftrag des Bestellers anwesend.
Sechs Leistungsbereiche

Die Leistungen lassen sich einzeln beauftragen oder zu einer durchgehenden Begleitung eines Auftrags oder eines Lieferanten verbinden.
Internationale Fertigungsüberwachung
Begleitung der Fertigung im Werk: Auftaktgespräch, Fertigungsbegleitung, Zwischen- und Endprüfungen, Bericht.
Technische Lieferantenprüfung
Technische Bewertung eines Werks vor der Vergabe: Fertigung, Schweißtechnik, Prüfwesen, Qualitätslenkung.
Schweiß- und Fertigungsqualität
Schweißtechnische Anforderungen, Verfahrens- und Personalqualifikation, Bewertung von Schweißnähten.
Technical Pre-Shipment Inspection
Prüfung vor Verladung: Vollständigkeit, Kennzeichnung, Oberflächenschutz, Verpackung, Ladungssicherung, Zustandsaufnahme.
Plan- und Dokumentenprüfung
Abgleich von Zeichnungen, Stücklisten, Schweißunterlagen, Werkstoff- und Prüfbescheinigungen gegen die Bestellung.
Material-, Failure- und Claims-Analyse
Technische Aufarbeitung von Schadens- und Reklamationsfällen als Grundlage für die weitere Abwicklung.
Ihre technische Vertretung beim Hersteller
Im englischsprachigen Projektgeschäft wird diese Rolle als Buyer’s Technical Representative bezeichnet: eine technisch beauftragte Vertretung, die im Werk die Interessen des Bestellers wahrnimmt – nicht die des Herstellers und nicht die einer Zertifizierungsstelle.
Beauftragt vom Besteller
Auftraggeber ist der Käufer, Bauherr, Generalunternehmer oder Anlagenbetreiber. Die Beurteilung erfolgt anhand seiner Bestellung und seiner technischen Anforderungen.
Anwesend, wo gefertigt wird
Die Prüfung findet im Werk statt, zu vereinbarten Zeitpunkten im Fertigungsablauf – nicht ausschließlich anhand übersandter Unterlagen.
Technisch, nicht kaufmännisch
Gegenstand sind Ausführung, Werkstoff, Schweißtechnik, Maße, Oberflächenschutz und Dokumentation. Preis- und Vertragsverhandlungen sind nicht Gegenstand der Leistung.
Was diese Rolle nicht ist
Die Leistung ist keine hoheitliche Prüfung. Es wird keine behördliche oder rechtsverbindliche Abnahme erteilt. Zur Abgrenzung gegenüber akkreditierten Stellen siehe den Abschnitt „Abgrenzung“ weiter unten.
Die Feststellungen werden dokumentiert und dem Auftraggeber übergeben. Die Entscheidung über Freigabe, Nacharbeit, Annahme oder Zurückweisung trifft der Auftraggeber.
Wie eine Begleitung typischerweise abläuft
Der Umfang wird je Auftrag festgelegt. Nicht jeder Schritt ist in jedem Projekt erforderlich.
01
Anforderungen klären
Bestellung, Zeichnungen, Normen und Prüfvorgaben werden gesichtet und zu einem prüfbaren Anforderungsstand zusammengeführt.
02
Prüfumfang festlegen
Prüfzeitpunkte, Prüfgegenstände, Stichprobenumfang und Berichtsform werden mit dem Auftraggeber vereinbart.
03
Werk und Fertigung prüfen
Vor Ort werden Fertigungsablauf, Schweißtechnik, Maßhaltigkeit und Oberflächenschutz am tatsächlichen Bauteil beurteilt.
04
Prüfungen verfolgen
Zerstörungsfreie Prüfungen und Laborprüfungen werden veranlasst oder begleitet; die Ergebnisse werden dem Prüfgegenstand zugeordnet.
05
Dokumentation abgleichen
Zeugnisse, Protokolle und Nachweise werden gegen Bestellung und Lieferumfang geprüft und auf Vollständigkeit kontrolliert.
06
Bericht übergeben
Der Inspection Report fasst Feststellungen, Status und offene Punkte zusammen und dient dem Auftraggeber als Entscheidungsgrundlage.
Nach welchen Regelwerken beurteilt wird
Grundlage der Beurteilung ist zunächst immer die Bestellung des Auftraggebers. Erst danach greifen die Regelwerke, auf die sie verweist. Welche Norm im Einzelfall maßgeblich ist, hängt vom Produkt, vom Verwendungszweck und vom Vertrag ab und wird zu Beginn des Auftrags geklärt.
Ausführung und Schweißtechnik
- DIN EN 1090-2 – Ausführung von Stahltragwerken
- DIN EN 1090-3 – Ausführung von Aluminiumtragwerken
- DIN EN ISO 3834 – Qualitätsanforderungen an das Schmelzschweißen
- DIN EN ISO 14731 – Schweißaufsicht, Aufgaben und Verantwortung
Bewertung und Prüfung
- DIN EN ISO 5817 – Bewertungsgruppen für Unregelmäßigkeiten
- DIN EN ISO 17637 – Sichtprüfung von Schmelzschweißverbindungen
- DIN EN ISO 3452 – Eindringprüfung
- DIN EN ISO 9712 – Qualifizierung von Prüfpersonal
Werkstoff, Oberfläche, Maß
- DIN EN 10204 – Arten von Prüfbescheinigungen
- DIN EN ISO 12944 – Korrosionsschutz durch Beschichtungssysteme
- DIN EN ISO 1461 – Feuerverzinkung
- DIN EN ISO 13920 – Grenzabmaße für Schweißkonstruktionen
Die Aufzählung nennt Regelwerke, die in Projekten dieser Art häufig herangezogen werden. Sie ist weder vollständig noch eine Zusage, dass jede dieser Normen in jedem Auftrag angewendet wird. Ausgabestand und Anwendungsbereich werden im Einzelfall geprüft.
Aus der Nennung einer Norm folgt keine Akkreditierung, keine Zertifizierung und keine Befähigung, im Namen einer Normungs- oder Überwachungsorganisation zu handeln.
Der Bericht ist Teil der Leistung
Jede Prüfung endet mit einem schriftlichen Bericht. Er ist so aufgebaut, dass er ohne Anwesenheit vor Ort nachvollziehbar bleibt und im Projekt weiterverwendet werden kann – gegenüber dem Hersteller, im eigenen Haus und, falls erforderlich, gegenüber Dritten.
Nachvollziehbar
Feststellungen sind dem Bauteil, dem Ort und dem Zeitpunkt zugeordnet und durch Lichtbilder belegt.
Entscheidungsfähig
Der Bericht unterscheidet zwischen Feststellung, technischer Einordnung und offenem Punkt und benennt, was noch zu klären ist.
Wiederverwendbar
Aufbau und Gliederung bleiben über Aufträge hinweg gleich, sodass sich mehrere Prüfungen vergleichen lassen.
Abgrenzung
Keine akkreditierte Inspektionsstelle
Das Ingenieurbüro ist keine nach DIN EN ISO/IEC 17020 akkreditierte Inspektionsstelle und keine benannte Stelle. Die Leistung ist eine ingenieurtechnische Prüf- und Beratungsleistung im Auftrag des Bestellers.
Prüfungen: eigene Qualifikation und externe Stellen
Sichtprüfung (VT) und Eindringprüfung (PT) werden im nachgewiesenen Qualifikationsumfang nach DIN EN ISO 9712, Stufe 2, selbst durchgeführt und in den technischen Projektkontext eingeordnet. Weitere zerstörungsfreie Verfahren sowie werkstofftechnische Laboruntersuchungen werden bei geeigneten Prüfstellen veranlasst, begleitet und in der Bewertung berücksichtigt. Ein eigenes Werkstofflabor besteht nicht.
Qualifikation und Rollen
Die Leistungen werden als Ingenieur- und Prüfleistungen des Büros erbracht. Welche Qualifikationen dahinterstehen und wie sich Projektleistungen des Büros und persönliche Sachverständigentätigkeit voneinander unterscheiden, ist auf der Seite Über uns dargestellt.
Projekt technisch prüfen lassen
Schildern Sie kurz Bauteil, Fertigungsort und Zeitpunkt. Wir melden uns mit einer Einschätzung, welcher Prüfumfang fachlich sinnvoll ist.